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   BFH, 20.05.1996 - X B 139/94   

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https://dejure.org/1996,10274
BFH, 20.05.1996 - X B 139/94 (https://dejure.org/1996,10274)
BFH, Entscheidung vom 20.05.1996 - X B 139/94 (https://dejure.org/1996,10274)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - X B 139/94 (https://dejure.org/1996,10274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 834
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 16.09.1994 - I B 180/93

    Akteneinsicht beim FG

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X B 139/94
    Dieser Grundsatz schließt zwar Ausnahmen nicht aus, beschränkt sie aber nach ständiger, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gebilligter Rechtsprechung auf eng begrenzte Sonderfälle (BFH-Beschluß vom 16. September 1994 I B 180/93, BFH/NV 1995, 524; BVerfG-Beschluß vom 26. August 1981 2 BvR 637/81, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 78, Rechtsspruch 10).

    Ein Sonderfall kann vorliegen, wenn die Akten, in die Einsicht genommen werden soll, außergewöhnlich umfangreich und unübersichtlich sind und es dem Prozeßbevollmächtigten deshalb innerhalb der Dienstzeiten der Mitarbeiter des FG auch bei intensivem Bemühen voraussichtlich nicht möglich sein wird, sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums über den Akteninhalt zu informieren (Beschluß in BFH/NV 1995, 524).

  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X B 139/94
    Wenn der Prozeßbevollmächtigte in sämtlichen Massenverfahren, in denen nach dem Grundsatzbeschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673) die Untätigkeitsklage rechtsmißbräuchlich erhoben sei, Akteneinsicht begehre, sei "der Klägerseite ein sachlich überflüssiger Zeit- und Kostenaufwand für die Einsichtnahme bei Gericht zumutbar".
  • BFH, 24.03.1981 - VII B 64/80

    Akteneinsicht - Beschwerde - Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X B 139/94
    Die Entscheidung über die Aushändigung oder Übersendung der Akten zum Zwecke der Einsichtnahme außerhalb des Gerichts ist dagegen eine Ermessensentscheidung (vgl. BFH-Beschluß vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475).
  • BFH, 22.04.1997 - X B 62/97

    Entscheidung über die Versendung, Aushändigung oder Übersendung von Akten zum

    Die dadurch bedingten "normalen" Unbequemlichkeiten und Zeitverluste müssen grundsätzlich hingenommen werden (ständige Rechtsprechung, ausführlich Beschluß in BFH/NV 1994, 187, 189; siehe ferner Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 1992 X B 70/92, BFH/NV 1994, 36; vom 20. Mai 1996 X B 139/94, BFH/NV 1996, 834, jeweils m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 25.07.1996 - X B 133/94
    Ein wortgleicher Beschluß ist ferner unter dem 20. Mai 1996 (X B 139/94) ergangen.
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